Und weil wir Blogger ja langsam hoffähig werden, wird natürlich auch ein bloggender Anwalt zitiert. Zitat Thomas Klotz vom RA-Blog:
"Dürfte ich über den Streitwert entscheiden, hielte ich im Fall eines von einem Hobbyfotografen unkünstlerisch abgelichteten Brötchens etwa 5 Euro für angemessen."
Schön gesagt, Thomas.
Warten wir also ab, ob die Abmahnpraxis der Kniepers jetzt nicht doch noch ein Schuss ins eigene Bein wird. Verdient hätten sie es meines Erachtens.













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