EU-Urheberrecht

Am 26. März 2019 stimmte das EU-Parlament der neuen Urheberrechtsrichtlinie zu. Mit dieser Richtlinie werden Plattformen zukünftig dazu gezwungen, bereits während des Uploads von Content auf ihre Plattformen zu prüfen, ob dieser Content urheberrechtlich geschütztes Material enthält.

Dieser zu prüfende Content umfasst sowohl Videoaufnahmen und Clips, als auch Musik, Bilder und Texte.

Da diese Überprüfungen durch rein menschliche Mitarbeiter in so großer Menge weder logistisch möglich ist, noch wirtschaftlich verantwortbar ist, wird es in absehbarer Zeit zum Einsatz sogenannter „Uploadfilter“ kommen.

Die Entwicklung dieser Uploadfilter ist kostspielig, so dass kleinere und mittlere Plattformen das nicht leisten können und in Folge dessen, ihre Filtermechanismen bei großen Plattformen einkaufen müssen, was deren Marktmacht stärkt.

Uploadfilter gibt es bereits heute, bspw. bei Youtube. Sie filtern anhand von Content-IDs mutmaßlich urheberrechtlich geschütztes Material und sperren entsprechende Beiträge. Leider sind dabei False-Positive-Erkennungen, also Material, das als geschützt erkannt wird, ohne es zu sein, jedoch hoch, so dass es bereits jetzt zu unnötigen Sperrungen kommt.

Ein weiterer Punkt ist, dass besonders freie Autoren zukünftig massive Verdiensteinbußen hinnehmen müssen, da die neue Urheberrechtsrichtlinie über die EU-Gesetzgebung wieder eine Verlegerbeteiligung einführt, die dazu führt, dass die eigentlichen Urheber Anteile der ihr zustehenden Tantiemen an die Verleger abtreten müssen. Eine Praxis, die zuvor von deutschen Gerichten als unzulässig erklärt wurde.

Zu verdanken haben wir diese Urheberrechtsrichtlinie einigen großen Verlagshäusern, wie bspw. der Axel Springer SE und Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA und der VG Wort.

Politisch wurde das Ganze von CDU/CSU und der SPD initiiert und von Teilen der Grünen unterstützt. Getragen wurde die politische PR zudem von Verunglimpfungen und Lügen durch Mitglieder der CDU und CSU.

Da der Politik ein paar Lobbyisten allerdings wichtiger waren als 5.000.000 Unterschriften von Wählern und Demonstrationen mit weit über 150.000 Teilnehmern, sehe ich nicht ein, das in irgendeiner Form positiv zu würdigen.

Aus diesem Grund werden hier im Blog keine Links zu bestimmten Verlagsgruppen (Axel Springer, Madsack, Funcke, DuMont, Bertelsmann, FAZ und weitere Befüworter der Richtlinie) mehr gesetzt. Bei schriftlichen Verweisen auf solche Angebote wird der geneigte Leser zukünftig eine Suchmaschine benutzen müssen oder die Seite direkt besuchen.

Ich bitte um Verständnis.