Die ganze Affäre um den Staats- oder Bundestrojaner wirft bei mir einige Fragen auf, die ich zu gerne den Innenministern gestellt sehen würde. Es sind Fragen, die meines Erachtens von den Innenministern bislang noch gar nicht oder nur unzutreffend beantwortet wurden und deren Beantwortung exorbitant wichtig ist.
1. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgericht legten in erster Linie NRW und Bayern Wert auf einen Behördentrojaner. Wie ist es zu erklären, dass mittlerweile mindestens 50% der Bundesländer diese oder eine ähnliche Software nutzen? Wurde das eventuell auf einer Konferenz der Innenminister abgesprochen?
2. Es hieß ursprünglich, dass ein Behördentrojaner nur zur Terrorismusbekämpfung zum Einsatz käme oder wenn für einen Menschen Gefahr für Leib und Leben bestünde. Wie erklärt sich der Einsatz des Trojaners dann zu Ermittlungen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen?
3. Warum wurde mit der Programmierung und Organisation der Software ein Unternehmen mit bewiesen krimineller Vergangenheit beauftragt, insbesondere weil die Straftaten die Bestechung von Staatsbeamten zur Erlangung eigener Vorteile zum Inhalt hatten?
4. Woraus sich Frage 4 ableitet: Wie kam es zustande, dass mehrere Bundesländer ausgerechnet bei diesem Unternehmen bestellten und welche Personen im Staatsdienst waren dafür verantwortlich.
5. Laut eigenen Angaben wurde die Software dem BKA von Innenministern angetragen. Das Bundeskriminalamt lehnte sie aber wegen zu großer Sicherheitsbedenken ab. Warum setzten die Länder eine Software ein, die vom BKA als unsicher eingestuft wurde?
6. Warum wurde eine Software eingesetzt, die über die vom Bundesverfassungsgericht klar definierten Grenzen hinaus Zugriffe auf den infizierten Rechner ermöglicht und sogar verwendet werden kann, um gefälschtes Beweismaterial auf einem Computer zu installieren?
7. Verfügen die betroffenen Innenministerien über qualifiziertes, eigenes Personal, um extern programmierte Software auf ihre Sicherheit und ihre Funktionen zu prüfen? Falls ja, warum wurde das offensichtlich nicht gemacht? Falls nein, warum wird die Software eines Privatanbieters für hochsensible Ermittlungen eingesetzt, wenn die Behörde offensichtlich keine einhundertprozentige Kontrolle darüber nachweisen kann?
8. Wie ist es zu rechtfertigen, dass die Daten eines Verdächtigen auf einen ausländischen Server ausgelagert werden, über den die deutschen Behörden keine volle Kontrolle besitzen und von dem Dritte jederzeit Daten hätten abgreifen können?
Das sind die Fragen, die mir persönlich momentan am wichtigsten sind. Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Fragen, auch solche, die sich durch die Antworten auf diese Fragen ergeben.
Ich würde es zu gern sehen, wenn eine der Fraktionen im Bundestag diese Fragen einmal deutlich stellen, vermute aber, dass es dazu leider nie kommen wird.
Dienstag, 11. Oktober 2011
Fragen, die mir auf den Nägeln brennen
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Mein gestriger Tweet des Tages
Ich folge bei Twitter auch einigen Politikern. Und ja, es sind auch Politiker dabei, mit deren Parteien ich absolut nicht konform gehe und die immer wieder Opfer meiner verbalterroristischen Ergüsse werden. Einer dieser Politiker denen ich folge ist Pe
Ich folge bei Twitter auch einigen Politikern. Und ja, es sind auch Politiker dabei, mit deren Parteien ich absolut nicht konform gehe und die immer wieder Opfer meiner verbalterroristischen Ergüsse werden. Einer dieser Politiker denen ich folge ist Pe
Weblog: Farlion Inside
Aufgenommen: Okt 13, 10:49
Aufgenommen: Okt 13, 10:49





Antwort aus vier folgt teilweise daraus, die „Ausschreibungen“ kannst du im EU-Amtsblatt nachlesen.
a) um zu sehen, wie sie sich herauszureden versuchen und
b) um das ganze als offizielle Statements archivieren zu können.
Ich tippe mal darauf, dass im Hintergrund gerade eine Schadensbegrenzungsstrategie überlegt wird.
Aber wenn ich auch an dieser Stelle auf die gestrige Bundespressekonferenz verweisen darf, würde ich sagen, dass sie derzeit die Strategie „möglichst viele, sich teilweise widersprechende, Informationen an die Presse füttern“, in der Hoffnung, dass da am Ende keiner mehr durchsteigt.
Und Ausssitzen kann durchaus noch für die breite Masse funktionieren (also Leute, die sich kaum bis gar nicht aus mehreren Quellen informieren), das macht unsere Kanzlerin mit ihrer Methode, erst zu warten wofür sich eine Mehrheit kristallisiert, dann von hinten an der Mehrheit vorbeizuziehen und „Folgt mir!“ zu rufen, demonstriert.
Und "der Staat" macht genau jenes ?
Diese Datenschutzrechtliche Scheinheiligkeit auf der oberen Führungsebene des Landes kotzt mich ehrlich gesagt an.